Reiseschutz für Ihren Urlaub | meine-spanienreise.de

Der Abschluss einer Reise-Versicherung ist absolut empfehlenswert, wenn nicht sogar notwendig! Genau aus diesem Grund bieten wir Ihnen bei uns den Reiseschutz der ERGO Gruppe, dem Marktführer bei Reiseversicherungen!

Wir bieten Ihnen zwei Reiseschutz-Pakete der ERGO an, mit denen Sie Ihren Urlaub ganz nach Ihren Wünschen versichern können - den "Reiserücktritts-Versicherung" und den "RundumSorglos-Schutz".

Reiserücktritts-Versicherung

  • Stornokosten-Versicherung (1)
  • Reiseabbruch-Versicherung (2) 

RundumSorglos-Schutz

  • Stornokosten-Versicherung (1)
  • Reiseabbruch-Versicherung (2)
  • Reisekranken-Versicherung (3)
  • Reisegepäck-Versicherung (4)

Selbstbeteiligung 

  • Beide Pakete können Sie sowohl mit 20% Selbstbeteiligung als auch ohne Selbstbeteiligung abschließen.
  • Die Selbstbeteiligung bei der Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung liegt bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– pro Person.
  • Bei der Reisekranken-Versicherung liegt die Selbstbeteiligung bei Heilbehandlungen im Ausland bei € 100,– je Versicherungsfall.
  • Bei der Reisegepäck-Versicherung liegt die Selbstbeteiligung bei € 100,– je Versicherungsfall

Wie finde ich den richtigen Tarif für meine Reise?

  • Zunächst ist die Reiseart entscheidend, denn die ERGO bietet seit Mai 2017 vergünstigte Tarife für Autoreisen bis zu einem Reisepreis von 5.000,- € an. Bei Autoreisen über 5.000,- € und bei Flugreisen gelten die üblichen Tarife.
  • Die Prämie richtet sich grundsätzlich immer nach dem Gesamtreisepreis pro Person bzw. pro Paar bzw. pro Familie. Bei den Tarifen ohne Selbstbeteiligung ist auch das Alter bei Buchung entscheidend
  • Als Paar gelten zwei Erwachsene.
  • Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder.
  • Sowohl bei Paaren als auch bei Familien muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen. Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie / des Paares.

WICHTIGER HINWEIS: Die Prämien aller Tarife ohne Selbstbeteiligung sind altersabhängig. Es gilt das Alter bei Abschluss der Versicherung. Maßgeblich für die Wahl des Tarifes bei Paaren oder Familien ist das Alter der ältesten zu versichernden Person.

Ein Beispiel: Sie fahren mit dem Auto zu zweit in den Urlaub, der Reisepreis liegt bei 699,- € pro Person (Gesamtreisepreis 1.398,00 €), Sie sind bei Buchung jünger als 65 Jahre und möchten eine Reiserücktirtts-Versicherung ohne Selbstbehalt abschließen. Gemäß Ihres Gesamtreisepreises liegt Ihre Gesamtversicherungsprämie also bei 59,00 €. Falls eine/r oder beide der Reiseteilnehmer bei Buchung 65 Jahre oder älter ist beläuft sich die Prämie auf 71,00 €.

Bei Fragen zu den Reiseversicherungen können Sie uns gerne anrufen!


NEU AB 08. FEBRUAR 2021 - die erweiterte Ergänzungs-Versicherung Covid-19

Da die ERGO Reiseversicherung in ihren Versicherungsbedingungen der Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung pandemiebedingte Versicherungsfälle ausschließt, wurde in 2020 die Ergänzungs-Versicherung Covid-19 eingeführt, die ab dem 08. Feburar 2021 noch einmal erweitert wurde.

Der Ergänzungs-Schutz Covid-19 erweitert den Versicherungsschutz im Rahmen der Reiserücktritts-Versicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung und dem RundumSorglos-Schutz um folgende Leistungen:

  • Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19 (gilt sowohl für die versicherten Personen als auch für deren Risikopersonen lt. Hauptversicherung)
  • NEU: Persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
  • NEU: Verweigerung der Beförderung, z.B. wenn die Airline den Flug aufgrund erhöhter Temperatur verweigert
  • NEU: Verweigerung der Einreise, z.B. wenn Grenzbeamte die Einreise aufgrund erhöhter Temperatur verweigern
  • NEU: Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, werden zusätzliche Unterkunftskosten bis € 1.000,- pro Person erstattet.
  • NEU: Versicherungsschutz besteht auch, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung wegen Covid-19 vorliegt

Der Ergänzungsschutz gilt für bis zu 9 Personen pro Buchung und berechnet sich unabhängig vom Reisepreis. Die Prämien liegen bei:

  • 13,00 € pro Buchung bei Tarifen mit Selbstbeteiligung
  • 15,00 € pro Buchung bei Tarifen ohne Selbstbeteiligung

Gut zu wissen:

In den Standard-Produkten der ERGO gehört eine Impfunverträglichkeit bereits zu den Rücktrittsgründen. Wenn die versicherte Person z.B. die erste Impfung gegen SARS-CoV-2 nicht vertragen hat, daher die zweite Impfung nicht wahrnehmen und somit nicht verreisen kann (z.B. weil bei Einreise ein Impfnachweis erforderlich ist), ist diese Impfunverträglichkeit ein Rücktrittsgrund.

Der Ergänzungsschutz kann entweder direkt bei Buchung der Hauptversicherung oder zu jeder bestehenden Reiserücktritts-Versicherung bzw. jedem RundumSorglos-Schutz der ERGO bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn dazugebucht werden. Dieser Ergänzungstarif kann nicht einzeln abgeschlossen werden.

Gerne können Sie sich bei Rückfragen zu dieser neuen Ergänzungsversicherung bei uns melden.


Reiseschutz-Prämien für Autoreisen bis 5.000 €

Für alle, die innerhalb Europas mit dem Auto, Bus und der Bahn unterwegs sind, hat die ERGO vergünstigte Tarife im Angebot.

Reiserücktritts-Versicherung für Autoreisen

RundumSorglos-Schutz für Autoreisen

Reiseschutz-Prämien für Autoreisen über 5.000 € und Flugreisen

Für Autoreisen über 5.000 € und Flugreisen können wir Ihnen über die ERGO folgende Prämien für die Reiserücktritts-Versicherung und den RundumSorglos-Schutz anbieten

Reiserücktritts-Versicherung für Flugreisen

RundumSorglos-Schutz für Flugreisen

Leistungen

Für alle Versicherungen gelten die Versicherungsbedingungen VB–ERV 2019. Diese erhalten Sie von uns per E-Mail falls Sie sich für einen Reiseschutz interessieren.

Nachfolgend finden Sie einen kleinen Auszug aus den Versicherungsbedingungen

Stornokosten-Versicherung (1)

  • Die ERGO erstattet z. B.
    • die vertraglichen Stornokosten oder Umbuchungsgebühren,
    • die Mehrkosten der Hinreise sowie
    • die Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten bei Panne bzw. Unfall des Kraftfahrzeugs vor Reiseantritt.
  • Der inkludierte Pannen- und Unfall-Schutz erstattet die Kosten für ein Mietfahrzeug bis €1.000,– und zusätzliche Reisekosten bis € 500,– pro Person bei Panne bzw. Unfall des Kraftfahrzeugs vor Reiseantritt.
  • Inklusive Assistance-Leistung: Die ERGO informiert z. B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
  • Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem gebuchten Tarif

Reiseabbruch-Versicherung (2)

  • Die ERGO erstattet z. B.
    • zusätzliche Kosten der Rückreise, wenn die versicherte Person die Reise außerplanmäßig beenden muss bzw. die Rückreise wegen Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verspätet erfolgt,
    • den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird, sowie
    • die Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten bei Panne bzw. Unfall des Kraftfahrzeugs während der Reise.
  • Der inkludierte Pannen- und Unfall-Schutz erstattet die Kosten für ein Mietfahrzeug bis €1.000,– und zusätzliche Reisekosten bis € 500,– pro Person bei Panne bzw. Unfall des Kraftfahrzeugs während der Reise.
  • Inklusive Assistance-Leistung: Die ERGO organisiert die Rückreise bei außerplanmäßigem Reiseabbruch.
  • Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem gebuchten Tarif

Reisekranken-Versicherung (3)

  • Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die ERGO z. B. die Kosten für die notwendige Heilbehandlung im Ausland sowie den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport.
  • Inklusive Assistance-Leistung: Die ERGO organisiert z. B. den Kranken- und Gepäckrücktransport ebenso wie die Rückreise von Kindern und leisten eine erste telefonische Hilfestellung, wenn psychologischer Beistand in einer Notsituation erforderlich ist.

Reisegepäck-Versicherung (4)

  • Die ERGO ersetzt z. B. den Zeitwert des mitgeführten Reisegepäcks bei Abhandenkommen oder leisten für notwendige Ersatzkäufe bis € 250,– pro Person bei Gepäck-Verspätung.
  • Inklusive Assistance-Leistung: Die ERGO hilft bei Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten.
  • Versicherungssummen: Einzelperson € 2.000,– bzw. Familie/Paar € 4.000,–

Telefonische Stornoberatung - Ihr exklusiver ERGO-Vorteil

Sie sind im Grunde verpflichtet Ihre Reise zu stornieren sobald Ihnen der entsprechende Umstand bzw. Stornogrund bekannt ist, da die Versicherung - gerade bei kurzfristigen Stornierungen - deutlich höhere Stornokosten zu erstatten hat. Sollte also zwischen dem Eintreten des Stornogrundes und der tatsächlichen Stornierung eine oder mehrere Stornofrist(en) überschritten werden, wird die Versicherung immer mit der Stornostufe rechnen, die beim Eintreten des Versicherungsfalles gültig war.

Natürlich möchten Sie nicht vorschnell stornieren - evtl. erledigt sich der Fall ja bis zum Reisebeginn...

Und genau da kommt die Telefonische Stornoberatung ins Spiel. Zum einen entfällt das Risiko der höheren Stornostufe und zum anderen berät Sie ein fachkundiger Mitarbeiter der ERGO ob eine Stornierung überhaupt notwendig ist. Also mekren: Informieren statt Stornieren!


Erstinformation gemäß § 66 VVG (erlaubnisfreier Reiseannexvertrieb)

alltours Reisecenter Essen - Inhaber: Stefan Bings
Berliner Straße 83
45145 Essen

E-Mail: info@arc-essen.de
Homepage: www.arc-essen.de

Telefon: 0201 / 75 16 49
Fax: 0201 / 75 66 09

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Homepage: www.versicherungsombudsmann.de